Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Langendorf, 01.11.2022
AGB FLUSO Gleitschirmschule KLG (im
Folgenden als FLUSO bezeichnet)
Vorbemerkung
Dein Interesse am Angebot von FLUSO freut uns sehr.
Gleitschirmfliegen gilt als sicherer Sport und zählt bei den schweizerischen
Unfallversicherungen nicht als Risikosportart. Umso grösser ist Deine Eigenverantwortung.
Mit der Entgegennahme Deiner Buchung bei FLUSO kommt ein Vertrag zwischen Dir
und FLUSO zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
integrierter Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten Dich, diese sorgfältig zu
studieren.
Bedingungen für Schnuppertage, Schulung, Kurse, Passagierflüge, Events und
Reisen (AGB)
1. Teilnehmer
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung
von FLUSO, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine
krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme
ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der
Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen.
2. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung kann per E-Mail, über ein Anmeldeformular
(elektronisch oder Papier), per Post oder telefonisch erfolgen. Mit der
schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch FLUSO ist die Buchung für den
Teilnehmer und für FLUSO verbindlich. Teilnehmern von Auslandsveranstaltungen
geht spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn eine Rechnung zu, die innerhalb der
angegebenen Frist auf das angegebene Konto zu überweisen ist. Die Kurse und Weiterbildungen
sind vor Antritt der Angebote zu bezahlen. Nicht rechtzeitig geleistet Zahlungen
berechtigen FLUSO die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Bezahlung von gelieferten Waren hat grundsätzlich sofort nach
Rechnungserhalt zu erfolgen. Grundsätzlich können alle Beträge per Rechnung
bezahlt werden. FLUSO behält sich aber das Recht vor per Nachnahme oder
Vorauszahlung zu liefern.
3. Rücktritt durch den Teilnehmer
Muss ein Teilnehmer eine gebuchte Reise aus persönlichen
Gründen annullieren, gelten folgende Annullierungsgebühren. 60 – 30 Tage vor
Reisebeginn 25% des Arrangement-Preises. 30 – 15 Tage vor Reisebeginn 50% des
Arrangement-Preises. 14 – 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Arrangement-Preises.
Bei Annullierungen vor Beginn der Annullierungsfristen wird eine einmalige
Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00/Person in Rechnung gestellt. Innerhalb der
Annullierungsfristen kommen die obigen Annullierungsgebühren zur Anwendung. Die
Annullierungskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere
Gewalt) von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern der
Teilnehmer eine solche abgeschlossen hat. Die Leistungen richten sich nach der
jeweils geltenden Versicherungspolice. Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung
ist Sache der Teilnehmer und wird von FLUSO dringend empfohlen.
4. Rücktritt durch FLUSO
Im Falle einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl behält
sich FLUSO vor, eine Veranstaltung spätestens 7 Tage vor Kursbeginn abzusagen.
Bereits geleistete Zahlungen werden den Teilnehmern erstattet. Das gleiche gilt
für den Fall der Nichtdurchführbarkeit des Kurses oder der Veranstaltung wegen
höherer Gewalt. Weitere Ansprüche aus der Absage sind in diesem Fall
ausgeschlossen.
5. Kompetenzen
Den Anweisungen des Betreuungspersonals von FLUSO und deren
Erfüllungsgehilfen, insbesondere der Fluglehrer, Startleiter und
Passagierpiloten während, vor und nach Flügen, ist strikte Folge zu leisten.
Niemand ist zu einem Start gezwungen oder verpflichtet. Fühlt sich ein Teilnehmer
unsicher oder unwohl, so meldet er dies dem Startleiter oder Fluglehrer. Der Rücktransport
vom Startplatz ist stets gewährleistet.
6. Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch
stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine teilweise
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
7. An-/Abreise- Transporte
Wird die An- und Abreise, sowie Fahrten am Kurs- oder
Reise-Ort im Bus von FLUSO angeboten, erfolgt diese zum Selbstkostenpreis und
ist je nach Ausschreibung im Pauschalpreis inbegriffen. (Siehe
Fahrkostenreglement Flugschulbus)
8. Preisänderungen
Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung
bekannten Stand. FLUSO behält sich vor, den im Kurs-/Reisevertrag vereinbarten Preis
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen
wie Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse entsprechend zu ändern.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Schulungstage, Kurstage oder
Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in
Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen Ablauf der Kursdauer
oder vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Veranstaltungspreises
10. Ausbildungspauschale
Die Ausbildungspauschale umfasst die Ausbildung bis zum Brevet, während
max. 16 Monaten oder 80 Höhenflügen. Sie Beinhaltet den Schnuppertag, den Grundkurs,
die Höhenflugschulung und den Theoriekurs. Die 16 Monate werden ab dem Datum des
Grundkurses gemessen. Zusätzliche Höhenflüge oder Verlängerungen der Ausbildungspauschale
können erworben werden.
10. Passagierflüge
Gutscheine sind zwei Jahre gültig ab Ausstelldatum. Die
Flugdauer kann nicht garantiert werden. Der Passagierpilot kann einen
Passagierflug im Interesse der Sicherheit jederzeit verschieben, absagen oder
beenden (z.B. wetterbedingt). Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall
Folge zu leisten.
11. Haftungs-Ausschluss
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass sie bei der Ausübung
des Hängegleitersportes ein gewisses Risiko eingehen. Die Teilnahme an der
Gleitschirmausbildung, Weiterbildung, an Flugreisen und Probeflügen erfolgt
grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Die Haftung von
FLUSO und ihrer Fluglehrer, -Assistenten und ihres Personals für Schäden des
Teilnehmers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist
ausgeschlossen und wird ausdrücklich wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss
gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des
Schadens. Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich, dass seine
Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber für die
Lufttüchtigkeit seiner Flugausrüstung verantwortlich. Der Teilnehmer übernimmt
für sämtliche, selbst pilotierten Gleitschirm- oder Hängegleiter-Flüge die
volle Verantwortung. Die Teilnehmer sind selber für gutes, knöchelstützendes
Schuhwerk und angemessene Bekleidung, sowie genügende Flüssigkeits- und
Nahrungsaufnahme an den Ausbildungstagen verantwortlich. Ausbildungskontrollblatt,
Flugbuch und Versicherungsnachweise sind bei allen Flügen mitzuführen.
Schnuppertage und Ausbildungstage können im Interesse der Sicherheit kurzfristig
verschoben, abgesagt oder abgebrochen werden. Für Schäden und Diebstahl der
persönlichen Ausrüstung der Teilnehmer in FLUSO-Fahrzeugen (inkl. Anhänger)
haftet FLUSO nicht.
12. Versicherung
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung zu einer
Veranstaltung von FLUSO, bei Antritt der Reise über eine obligatorische
Haftpflichtversicherung für Halter und Benutzer von Hängegleitern und
Fallschirmen, gültig im jeweiligen Reiseland, mit einer Garantiesumme von CHF
2’000’000.00 pro Schadenfall, zu verfügen. Insbesondere die gesetzlichen
Vorschriften über den obligatorischen Abschluss einer Haftpflichtversicherung
von Dritten auf Erde (Art. 10 VLK, SR 748.121.11) sind zu beachten. Weiter
versichert der Teilnehmer, dass er für sämtliche Kosten, die durch Unfall und
Krankheit während der Reise, sowie Bergung und Rückführung, entstehen, selber
aufkommt. Es ist dringend empfohlen gegen die oben erwähnten Risiken genügen
versichert zu sein. Fluggeräte der FLUSO Gleitschirmschule sind pauschal für
die luftrechtliche Kausalhaftpflicht versichert. Benützt ein Kursteilnehmer
seine eigene Flugausrüstung, so ist eine eigene Flughaftpflichtversicherung
obligatorisch (Privathaftpflichtversicherung genügt nicht!). Schäden an Schul-
und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht
werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Die Unfallversicherung ist immer Sache des Teilnehmers.
Bedingungen für Kauf- und Kommissionsverträge
1. Umtausch, Rückgabe und Beanstandungen
Es obliegt dem Kunden, die Ware sofort bei der Lieferung zu
überprüfen und eventuelle Mängel oder Abweichungen von seiner Bestellung zu
beanstanden. Besagte Beanstandungen oder Reklamationen müssen FLUSO innerhalb
kürzester Zeit, höchstens innerhalb von acht (8) Tagen nach der Lieferung, per
E-Mail oder Einschreiben mitgeteilt werden. Unvollständige, vom Kunden
beschädigte, beschmutzte Artikel oder solche mit Gebrauchsspuren, werden im
Allgemeinen nicht zurückgenommen. Die Versandkosten im Falle einer Rückgabe der
Ware sind vom Kunden zu übernehmen. Herabgesetzte Ware und/oder Ware für die
nicht der Listenpreis bezahlt wurde, können nicht beanstandet werden.
2. Kommissionsverträge
Auf Wunsch nimmt FLUSO (Kommissionär) Ausrüstungen von
Schülern und Piloten (Kommittenten), welche mit dem Gleitschirmfliegen oder der
Ausbildung aufhören, in Kommission. FLUSO verkauft die Ausrüstungen zu
marktüblichen Preisen. Der erzielte Verkaufspreis wird zwischen dem
Kommittenten und FLUSO hälftig geteilt.
3. Vertragsauflösende Bestimmungen
Sollte der Kunde einer seiner Verpflichtungen nicht oder nur
teilweise nicht nachkommen oder einen Zahlungstermin nicht einhalten, so behält
sich FLUSO das Recht vor, entweder die sofortige Zahlung sämtlicher noch
ausstehenden Beträge, welcher Art sie auch seien, zu fordern, sämtliche
Lieferungen einzustellen oder den laufenden Vertrag aufzulösen. Geliefert Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FLUSO.
4. Anwendbares Recht / Streitfälle
Der vorliegende Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist 4513 Langendorf.
Mahngebühren betragen:
– Ab der 1. Mahnung Fr. 10.-
– Ab der 2. Mahnung Fr. 50.-
– Ab der 3. Mahnung 10% des Warenwertes mindestens Fr. 250.-
– Ab der Betreibung 20% des Warenwertes mindestens Fr. 450.-
Bedingungen betreffend Internet und E-Mail
Im Allgemeinen
FLUSO stellt im Internet Informationen aus eigenen und
fremden Quellen zur Verfügung. Die Informationen können gespeichert, unter
Quellenangabe übersetzt, übermittelt oder sonst wie weiter verwendet, sowie für
nicht kommerzielle Zwecke ausgedruckt werden. Ferner dürfen Links zur Webseite
von FLUSO erstellt werden. Veränderung und Verfälschung von Informationen sind
untersagt.
Haftungsausschluss
FLUSO bietet keine Gewähr für die im Internet zur Verfügung
gestellten Informationen. FLUSO haftet in keinem Fall für Verluste oder
Schäden, die wegen Benutzung und Abfragen der FLUSO Website oder wegen
Verknüpfungen mit anderen Websites entstehen können. Der Haftungsausschluss
gilt insbesondere für die Aktualität, Richtigkeit, Gültigkeit und Verfügbarkeit
der Informationen.
Datenschutz
Die Übermittlung persönlicher Daten über das Internet
erfolgt auf eigenes Risiko. Ihre Daten werden von FLUSO und deren Mitarbeitern
bestimmungsgemäss und vertraulich behandelt. Insbesondere werden sie nicht an
Dritte weitergegeben. Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten von FLUSO im
Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer
nach derzeitigem Stand der Technik nicht voll ausgeschlossen werden kann, dass
sich Unbefugte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten
Daten verschaffen.
Foto und Film
Alle Foto- und Filmaufnahmen, die während sämtlichen
Dienstleistungen und Veranstaltungen von FLUSO oder den Teilnehmern gemacht
werden, dürfen für Werbezwecke durch FLUSO und ihre Partner genutzt werden.
Teilnehmer, die nicht eindeutig auf durch FLUSO und ihre Partner zu Werbezwecken
genutztem Foto- und Filmmaterial zu erkennen sein möchten, teilen dies FLUSO
bei Vertragsabschluss schriftlich mit.
FLUSO Gleitschirmschule KLG
Moritz Leiser und Eliane Ott
Bahnhofstrasse 7
4513 Langendorf